Trauung in der kath. Kirche

Kirchlich heiraten - wir trauen uns

Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der lebendigen Kraft beider Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen, ihren Lebensgeschichten und ihren Zukunftsplänen.

Gemeinsame Erfahrungen und wachsende Nähe führen zum Wunsch nach Verbindlichkeit. Die Liebenden möchten öffentlich zeigen: Wir gehören zusammen und wollen zusammenbleiben.

 

Durch die Trauung auf dem Zivilstandsamt erhält die Partnerschaft eine rechtliche Grundlage. Vielen Paaren ist es ein Bedürfnis, diesen Übergang in eine neue Lebensphase zu feiern. Sie möchten um den Segen Gottes bitten, denn das Wagnis eines gemeinsamen Weges ist gross.

Der Glaube, dass Gottes Liebe unsere menschliche Liebe trägt, ist ein Teil der Grundlage des Zusammenlebens. Die Römisch-katholische, die Evangelisch-reformierte und die Christkatholische Kirchen gestalten eine solche Feier und bieten für die Ehepaare auch Begleitung an.

Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier, die zivile Trauung dafür Voraussetzung.

Die Römisch-katholische Trauung
Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Sakrament, also ein verbindliches Zeichen. Das bedeutet: Braut und Bräutigam vertrauen, dass von Gott die Liebe kommt. Das Brautpaar verspricht sich ihre Liebe für gute und schlechte Zeiten.

Die Ehe ist sakramental geschlossen, wenn sie in der Kirche unter den Segen Gottes gestellt ist, Trauzeugen den Trauungsakt bezeugen, die Brautleute sich ihr Ja-Wort frei schenken und die Ehe im Alltag gelebt wird.

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe unauflöslich und dauert bis zum Tod – eine grosse, aber auch spannende Herausforderung für eine Ehepaar, in Krisensituationen nicht aufzugeben, sondern den gemeinsamen Weg mit allem, was da kommen mag, gemeinsamen zu meistern.

Ökumenische Feier der Trauung
Der kirchlichen Trauung von Paaren unterschiedlicher Konfessionen steht seit längerem nichts mehr im Weg.

Die ökumenische Feier der Trauung kann entweder von zwei Seelsorgenden beider Konfessionen oder nur von einer Pfarrperson geleitet werden. Wird die Trauung nur von einer Pfarrperson geleitet, ist es sinnvoll, sich mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der anderen Konfession zu verständigen.

Beim Wunsch nach einer ökumenischen Feier der Trauung nach reformierter oder chirstkatholischer Ordnung benötigt die römisch-katholische Partnerin/der römisch-katholische Partner eine formelle Erlaubnis des Bistums (sogenannte Formdispens).

Heiraten nach der Scheidung?
Die reformierte und die christkatholische Kirche kennen die Möglichkeit einer kirchlichen Trauung nach einer Scheidung.

Die römisch-katholische Kirche kennt keine kirchliche Scheidung. Es ist aber möglich, in einem Annulationsverfahren die Gültigkeit der kirchlichen Ehe überprüfen zu lassen. Suchen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Pfarramt.

In unserem Pastoralraum sind auch Segnungen von Ehen möglich, bei denen ein Partner oder beide Partner geschieden sind. 

App mit wöchentlichen Impulsen für Hochzeitspaare zur Vorbereitung der Trauung: kirchlich-heiraten.ch/app/