Vorgehen im Todesfall
Ein Todesfall ist ein schwieriger Einschnitt im Leben. Den Verlust eines geschätzten Menschen gilt es zu ertragen und zu verarbeiten. Dazu kommen organisatorische Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Erledigung der organisatorischen Fragen, damit Sie ankommen können in der Ihnen gemässen Form zu trauern und Abschied zu nehmen. Wenn Sie nicht weiter wissen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Ivan Trajkov | 071 695 16 31 | ivan.trajkov@kath.ch
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Dieser hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Zivilstandsamt bei der Meldung des Todesfalles brauchen.
Stirbt der Angehörige im Spital, stellt die Spitalverwaltung die nötigen Unterlagen aus, nachdem die Austrittsformalitäten erledigt sind. Dabei erhalten Sie den Totenschein, den Sie als Unterlage bei der Anmeldung der Bestattung im Zivilstandsamt brauchen.
Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.
Nach dem der Totenschein ausgestellt ist, benachrichtigen Sie bitte zuerst das Zivilstandsamt Ihrer Wohnortsgemeinde.