An der ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober hat der Bundesrat mehre, schweizweit gültige Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Unter anderem gilt in allen öffentlichen zugänglichen Räumen die Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. So auch in unseren Kirchen (damit ebenfalls in den Gottesdiensten) und Begegnungsräumen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der neuen Regeln und das konsequente Tragen der Maske, wenn von uns darum gebeten wird an den verschiedenen Veranstaltungen.