Wahlen 2022 des Kirchgemeinderates
Mit der neuen Verfassung der Landeskirche, der wir am 13. Juni 2021 zugestimmt haben, sind auch einzelne Funktionen neu bezeichnet.
Kirchenvorsteherschaft = Kirchgemeinderat
Rechnungrevisoren = Rechnungsprüfungskommission
Die Amtsperiode der verschiedenen Funktionen wie Kirchgemeinderat, Rechnungsprüfungskommission, Urnenoffizianten und Mitglieder der Synode endet am 31. Mai 2022. Dazu sind Anfangs 2022 durch Rücktritte neue Mitglieder zu wählen.
Die neue Verfassung beinhaltet auch einige Änderungen die Finanzführung betreffend. Diese Aufgabe kann nur von einem Kirchgemeinderatsmitglied bei einem Pensum kleiner als 15% ausgeführt werden. Für unsere Kirchgemeinde bedeutet dies, dass Cristina Dünner (25%) weiterhin die Finanzen verwalten kann, aber von uns angestellt wird. Somit muss in den Kirchgemeinderat eine Person gewählt werden, welche das Ressort Finanzen vertritt.
Durch Rücktritte in den unterschiedlichen Aufgaben freuen wir uns, dass Personen aus unserer Kirchgemeinde gerne am Gebäude unserer Gemeinde mitarbeiten.
In folgenden Funktionen können sich interessierte Personen zur Verfügung stellen:
Kirchgemeinderat (Behörde), Rechnungsprüfungskommission, Urnenoffizianten, Synode
Erfreulich ist, dass bereits bei einzelnen Aufgaben und Funktionen interessierte Kirchbürgerinnen oder Kirchbürger ihre Zusage erteilt haben.
Wir möchten gerne alle vakanten Funktionen wieder besetzen und freuen uns auf spontane Anfragen ihrerseits. Bei Interesse kontaktieren Sie Otto Braun (Präsident) oder ein Mitglied des Kirchgemeinderates.
Otto Braun / Präsident Kirchgemeinderat AGM