Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pastoralraums Region Altnau (PRA) erleben ein grosses Vertrauen, das die Gläubigen aller Altersstufen uns entgegenbringen.
Auf verschiedene Art und Weise dürfen wir Menschen länger oder kürzer begleiten.
Das ist eine Herausforderung, die Einfühlungsvermögen für menschliche Beziehungen und Umgangsformen erfordert.

Mit der „Selbstverpflichtung“ wollen wir einen Beitrag leisten, die Beziehungskultur in der beruflichen und seelsorgerlichen Arbeit professionell und transparent zu gestalten.
Die Selbstverpflichtung ist Teil des Anstellungsvertrages und wird den angestellten Mitarbeitenden bei der Einstellung in schriftlicher Form abgegeben.

Wichtige, regelmässige Weiterbildung
Mindestens alle 3 Jahre werden die Mitarbeitenden des Pastoralraums zu einer verpflichtenden Weiterbildung zum Thema grenzwahrendes Verhalten und grenzwahrende Kommunikation eingeladen. So auch im vergangenen September.
In einem weiteren Schritt wird die Selbstverpflichtung erneuert.
Die Unterlagen dazu orientieren sich an den einschlägigen Dokumenten des Bistums Basel sowie der Schweizer Bischofskonferenz und werden laufend erneuert/angepasst.

Grundsätze der Prävention
Wir dulden keine sexuellen Belästigungen und Übergriffe. Niemand darf durch die Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.
Die Null-Toleranz bei Gewalt und sexuellem Missbrauch gilt sowohl zwischen Leitenden und Teilnehmenden als auch zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern untereinander.
Wir ermutigen die Betroffenen, Hilfe zu suchen und das Schweigen zu brechen. 
Wir ermöglichen Hilfesuchenden den Kontakt mit Fachleuten (Vertrauenspersonen).
Wir tragen dazu bei, dass die Beschuldigten zur Rechenschaft gezogen werden.

Vorgehen bei konkretem Verdacht
(Intervention)
Dem Schutz der Opfer gilt unsere besondere Sorgfalt. Bei einem begründeten Verdacht wird nicht die beschuldigte Person direkt angesprochen, sondern Kontakt aufgenommen mit einer externen Vertrauensperson wie die Fachstelle Opferhilfe im Thurgau oder die unabhängigen Fachpersonen des Bistums.

Wer auf sexuelle Übergriffe oder auch nur auf ungute Gefühle in diesem Bereich aufmerksam macht, wird vor negativen Konsequenzen geschützt.
Die externe Vertrauensperson kann dazu die Anonymität der Informanten wahren. Diese Anonymität entfällt nur dann, wenn in Zusammenarbeit mit der externen Vertrauensperson klar wird, dass absichtlich falsche Anschuldigungen gemacht wurden. Jemanden absichtlich fälschlicherweise zu beschuldigen ist selbst ein Straftatbestand.

Die Selbstverpflichtung ist eine vertrauensbildende Massnahme. Mit ihr versuchen wir dem Vertrauen gerecht zu werden, das Sie uns entgegen bringen.
Wir danken Ihnen dafür.

Ivan Trajkov und das Seelsorgeteam